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Die private Vollkrankenversicherung …

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Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2005: 42.300 € p.a. bzw. 3.525 € monatlich,
bis zu diesem Einkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

Die Jahresarbeitsentgeldgrenze beträgt 2005: 46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.

Grundsätzlich kommen für eine private Vollkrankenversicherung folgende Personengruppen in Frage:

  • Selbständige und Freiberufler (sofern hauptberuflich tätig und keine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht, z. B. bei Landwirten, selbst. Hebammen, Krankengymnasten ohne Angestellte etc.)
  • Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen (Achtung: Überstunden und sonstige, nicht fest vereinbarte Lohnbestandteile zählen nicht mit!) oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze
  • Studenten sowie Ärzte im Praktikum (AIP)
    Beamte, Richter und Berufssoldaten im Rahmen der Deckung des Restrisikos, das nicht über die Beihilfe abgedeckt ist
  • Unter Beachtung gesetzlicher Ausnahmen Einzelunternehmer, Gesellschafter einer GbR oder OHG, Komplementäre einer KG, Gesellschafter einer GmbH i. Gr. oder AG sowie Kommanditisten einer KG und Gesellschafter einer GmbH, soweit diese durch Höhe der Kapitalbeteiligung oder sonstige vertragliche Befugnisse maßgeblichen Einfluß auf die Geschicke der Gmbh ausüben können. Unter ähnlichen vertraglichen Bestimmungen gilt dies auch für Genossenschaftsmitglieder.

Wer also zu der oben genannten Berufsgruppe gehört kann sich, sofern nicht bereits geschehen, von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsersten (Beispiel: der nächstmögliche Kündigungstermin am 29.10. ist der 01.01. des Folgejahres, am 02.11. ist es dann der 01.02. des Folgejahres) die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kündigen.

Um die richtige Entscheidung für oder gegen die PKV zu treffen sind zwei Fragen zu beantworten:

  • Wie hoch liegt der aktuell zu zahlende Beitrag bei der PKV inkl. etwaiger Selbstbehalte im Vergleich zum Beitrag der GKV inkl. der Selbstbehalte ?
  • Wie sieht dieses Verhältnis in Zukunft unter Berücksichtigung der Familienplanung und der zu erwartenden Beitragsentwicklung in der GKV vs. PKV aus?

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Dokument veröffentlicht: 16.04.2005
Letzte Änderung: 24.01.2007
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