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Die private Vollkrankenversicherung. . . . . .

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Im Web werden mittlerweile an jeder Ecke kostenfrei und unverbindlich mehr oder weniger professionell aufgearbeitete Krankenversicherungsvergleiche angeboten. Bestenfalls dienen diese in der Praxis jedoch zur ersten Orientierung; es ist ein Trugschluß zu glauben, man könne sich allein auf Basis der Ergebnisse schon für einen bestimmtes Produkt entscheiden.

Unsere Alternative der Vorgehensweise sieht wie folgt aus:

Schritt 1: Erstellung eines ersten Marktüberblicks auf Grund Ihrer speziellen Anforderungen. Falls Sie sich selbst nicht so sicher sind, auf welche Leistungspunkte man wert legen sollte, welche Selbst-beteiligungsstufen sinnvoll sind u.s.w. stehen wir Ihnen bereits in dieser Phase gerne beratend zur Verfügung.

Schritt 2: Betrachtung des Marktüberblicks vor dem Hintergrund Ihres individuellen Gesundheitsbildes (merke: Die Gesellschaften verhängen schon oft saftige Beitragszuschläge auf Grund von "Bagatell-Vorerkrankungen", die von Ihnen möglicherweise gar nicht als solche wahrgenommen werden, z. B. Heuschnupfen und andere Allergien, Hexenschuß, HWS-Syndrom u.s.w.). Immer wieder zeigt sich hier, daß das Ergebnis eines standarisierten EDV-Vergleichs durch die Einflüsse von Beitragszuschlägen völlig auf den Kopf gestellt wird. Der extremste Fall, den wir jemals bearbeitet haben ergab eine Bandbreite von normaler Annahme bis zu einem Beitragszuschlag von sage und schreibe 100 % !

Pech für denjenigen, der auf Grund eines EDV-Vergleichs, einem allgemeinen Ranking der Fachpresse oder auch nur auf Anraten des Vertreters vorschnell einen Antrag gestellt hat: Kommt dieser nicht zu normalen Bedingungen zustande wird dies nicht nur dem Rückversicherer gemeldet, sondern der Antragsteller muß nunmehr bei jedem anderen Versicherer angeben, daß ein Mitbewerber den Versicherungsschutz nur zu erschwerten Bedingungen angeboten hat, was unweigerlich dazu führt, daß sich die nachfolgend angefragten Versicherer von dieser ungünstigen Einschätzung zu Lasten des Antragstellers beeinflussen lassen und ebenfalls saftige Beitragszuschläge verhängen.

Aus diesem Grund versuchen wir - zugegeben mit hohem zeitlichen Aufwand - den Versicherern eine unverbindliche Voreinschätzung zu entlocken, um dem beschriebenen Teufelskreis weitestgehend zu entrinnen.

Schritt 3: Feinabstimmung. Je nach individueller Vorgabe und Gesundheitszustand kommen i. d. R. ein bis ca. fünf Gesellschaften / Tarife in die engere Auswahl. Nunmehr geht es darum die Gesellschaft selbst näher unter die Lupe zu nehmen: Sind hier in Zukunft überdurchschnittlich hohe Beitragssteigerungen zu erwarten, weil die veröffentlichten Geschäftszahlen bereits schlechte Ertragsquoten und niedrige Reserven ausweisen ? Ist die Gesellschaft bekannt dafür ständig neue Tarife auf den Markt zu bringen, was i.a. zu Lasten der Bestandskunden geht ?

Schritt 4: Beantragung und Begleitung des Antragsverfahrens. Hier kommt es z. B. darauf an, eine schnelle Policierung herbeizuführen, denn was den meisten Antragstellern gar nicht bewußt ist: alle nach der Beantragung auftretenden Gesundheitsstörungen, Arztbesuche, Diagnosen und Medikamenten-einnahmen sind dem Krankenversicherer noch mitzuteilen, bis der Vertrag in Form der Policierung endgültig zustande gekommen ist. Erst mit Zugang der Police oder im Falle einer separaten Erklärung des Versicherers, daß die Nachmeldefrist beendet ist, kann die bestehende Versicherung - gesetzlich oder privat - gekündigt werden.

Für die Durchführung aller vier beschriebenen Schritte stehen wir Ihnen gerne persönlich in unseren Geschäftsräumen, bei Ihnen vor Ort (sofern im Umkreis von rd. 50 km von Essen, ansonsten gegen Spesenerstattung), am Telefon oder per e-mail zur Verfügung.

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Dokument veröffentlicht: 16.04.2005
Letzte Änderung: 24.10.2005
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