Die private Vollkrankenversicherung. . . . . .
Im Web werden mittlerweile an jeder Ecke kostenfrei und
unverbindlich mehr oder weniger professionell aufgearbeitete
Krankenversicherungsvergleiche angeboten. Bestenfalls dienen
diese in der Praxis jedoch zur ersten Orientierung; es ist
ein Trugschluß zu glauben, man könne sich allein
auf Basis der Ergebnisse schon für einen bestimmtes
Produkt entscheiden.
Unsere Alternative der Vorgehensweise sieht wie folgt aus:
Schritt 1: Erstellung eines ersten Marktüberblicks
auf Grund Ihrer speziellen Anforderungen. Falls Sie sich
selbst nicht so sicher sind, auf welche Leistungspunkte man
wert legen sollte, welche Selbst-beteiligungsstufen sinnvoll
sind u.s.w. stehen wir Ihnen bereits in dieser Phase gerne
beratend zur Verfügung.
Schritt 2: Betrachtung des Marktüberblicks vor
dem Hintergrund Ihres individuellen Gesundheitsbildes (merke:
Die Gesellschaften verhängen schon oft saftige Beitragszuschläge
auf Grund von "Bagatell-Vorerkrankungen", die von
Ihnen möglicherweise gar nicht als solche wahrgenommen
werden, z. B. Heuschnupfen und andere Allergien, Hexenschuß,
HWS-Syndrom u.s.w.). Immer wieder zeigt sich hier, daß das
Ergebnis eines standarisierten EDV-Vergleichs durch die Einflüsse
von Beitragszuschlägen völlig auf den Kopf gestellt
wird. Der extremste Fall, den wir jemals bearbeitet haben
ergab eine Bandbreite von normaler Annahme bis zu einem Beitragszuschlag
von sage und schreibe 100 % !
Pech für denjenigen, der auf Grund eines EDV-Vergleichs,
einem allgemeinen Ranking der Fachpresse oder auch nur auf
Anraten des Vertreters vorschnell einen Antrag gestellt hat:
Kommt dieser nicht zu normalen Bedingungen zustande wird
dies nicht nur dem Rückversicherer gemeldet, sondern
der Antragsteller muß nunmehr bei jedem anderen Versicherer
angeben, daß ein Mitbewerber den Versicherungsschutz
nur zu erschwerten Bedingungen angeboten hat, was unweigerlich
dazu führt, daß sich die nachfolgend angefragten
Versicherer von dieser ungünstigen Einschätzung
zu Lasten des Antragstellers beeinflussen lassen und ebenfalls
saftige Beitragszuschläge verhängen.
Aus diesem Grund versuchen wir - zugegeben mit hohem zeitlichen
Aufwand - den Versicherern eine unverbindliche Voreinschätzung
zu entlocken, um dem beschriebenen Teufelskreis weitestgehend
zu entrinnen.
Schritt 3: Feinabstimmung. Je nach individueller
Vorgabe und Gesundheitszustand kommen i. d. R. ein bis ca.
fünf Gesellschaften / Tarife in die engere Auswahl.
Nunmehr geht es darum die Gesellschaft selbst näher
unter die Lupe zu nehmen: Sind hier in Zukunft überdurchschnittlich
hohe Beitragssteigerungen zu erwarten, weil die veröffentlichten
Geschäftszahlen bereits schlechte Ertragsquoten und
niedrige Reserven ausweisen ? Ist die Gesellschaft bekannt
dafür ständig neue Tarife auf den Markt zu bringen,
was i.a. zu Lasten der Bestandskunden geht ?
Schritt 4: Beantragung und Begleitung des Antragsverfahrens.
Hier kommt es z. B. darauf an, eine schnelle Policierung
herbeizuführen, denn was den meisten Antragstellern
gar nicht bewußt ist: alle nach der Beantragung auftretenden
Gesundheitsstörungen, Arztbesuche, Diagnosen und Medikamenten-einnahmen
sind dem Krankenversicherer noch mitzuteilen, bis der Vertrag
in Form der Policierung endgültig zustande gekommen
ist. Erst mit Zugang der Police oder im Falle einer separaten
Erklärung des Versicherers, daß die Nachmeldefrist
beendet ist, kann die bestehende Versicherung - gesetzlich
oder privat - gekündigt werden.
Für die Durchführung aller vier beschriebenen
Schritte stehen wir Ihnen gerne persönlich in unseren
Geschäftsräumen, bei Ihnen vor Ort (sofern im Umkreis
von rd. 50 km von Essen, ansonsten gegen Spesenerstattung),
am Telefon oder per e-mail zur Verfügung.
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