Wichtige Hinweise zum Online-Antrag
Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online
Versicherungsschutz in Form einer Ausfallversicherung zu rechen
und sich einen Versicherungsantrag postalisch zusenden zu
lassen.
Die Vertragsbedingungen werden Ihnen - sofern das jeweilige Versicherungsunternehmen den beantragten Versicherungsschutz bestätigt und dokumentiert - zusammen mit dem Versicherungsschein
übersandt - auf Wunsch jedoch auch früher ausgehändigt.
Innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Unterlagen können
Sie dem Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages widersprechen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufes. Auf dieses Widerspruchsrecht wird bei Übersendung
nochmals gesondert hingewiesen. Auf den beantragten Versicherungsvertrag
findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz
ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen Anwendung,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Versicherungsnehmer kann Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
gegen den Versicherer bei dem zuständigen Gericht am
Sitz des Versicherers geltend machen. Der Versicherer kann
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an dem für
den Wohnsitz, den Sitz oder die Niederlassung des Versicherungsnehmers
örtlich zuständigen geltend machen.
Beschwerden kann der Versicherungsnehmer an den Versicherer
oder an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen,
Ludwigkirchplatz 3-4, 10719 Berlin richten.
Die Beantragung von Versicherungsschutz über das Internet sollte nur erfolgen, wenn
Sie auf eine Beratung vollständig verzichten können
und wollen. Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner
zur Verfügung, können aber auf Grund der beratungslosen
Beantragung für Deckungsfehler nicht haften.
Bitte klären Sie - im eigenen Interesse - Ihre Fragen
zum Produkt oder zum geeigneten Versicherungsschutz vorher
mit uns ab, am einfachsten telefonisch (0201-2688-90).
Bitte beachten Sie desweiteren:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Versicherungsantrags
durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz
tritt erst dann in Kraft, wenn dies durch die Policenzusendung
dokumentiert wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung
erteilt wurde.
Wenn Sie auf Grund eines kurzfristig benötigten Versicherungsschutzes
nicht auf den Policenversand, der i. d. R. innerhalb einer
Woche erfolgt, in Einzelfällen, gerade bei Auftritt technischer
Schwierigkeiten, jedoch auch länger dauern kann, warten
können, beantragen wir für Sie beim Versicherer
gerne eine vorläufige Deckungszusage, bitte geben Sie
uns in diesem Fall einfach separat telefonisch (0201-2688-90)
oder per e-mail (schiefelbein@creativa.de)
oder Fax (0201-2688-80) Bescheid.
Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular
und im Sie ggf. zugehenden Antrag wahrheitsgemäß
und vollständig zu erteilen.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden
Sie Ihren Versicherungsschutz! Wenn Sie vorab in Erfahrung
bringen möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden
voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden
wird bitten wir um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann
den Sachverhalt vorab mit dem Versicherer.
Ich habe die vorstehenden
Hinweise gelesen, verstanden und akzeptiere diese.
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