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Erläuterungen zur
Berufsunfähigkiet und Dienstunfähigkeit

Gängige Formulierungen der Berufsunfähigkeit bei Versicherern:

Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls
voraussichtlich dauerhaft (alternative Verbesserung: voraussichtlich mehr als 6 Monate) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebenstellung entspricht.

Wann spricht man von einer Dienstunfähigkeit?

Liegt nach amtsärztlichem Befund oder ärztlichem Gutachten eine dauernde Dienstunfähigkiet vor, ist der Beamte in den Ruhestand zu versetzen.

Der Dienstherr trägt die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand!

Dienstunfähikeit kann auch abgeleitet werden, wenn der Beamte von sehcs Monate mehr als die Hälfte vom Dienst wegen Kranheit fernbleibt und keine Aussicht besteht,dass die vollständige Dienstfähigkeit wiederlangt wird.

Es sind genügend Fälle kontruierbar, in denen eine zwar eine DU aber keine BU vorliegt. Weil statistich 1/3 aller Beamten DU werden, findet man immer weniger DU-Klauseln bei den Versicherern.

>>> hier gehts direkt zum Vergleichsrechner für eine Dienstunfähigkeitsversicherung <<<

 >>> Hier können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung online beantragen <<<

 >>> Klicken Sie hier für persönliche, telefonische Beratung oder Beratung per Mail <<<

Dokument veröffentlicht: 16.04.2005
Letzte Änderung: 23.01.2007
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