Haftpflichtkasse Darmstadt: Online-Rechner

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Wichtige Hinweise zum Online-Antrag

Auf der folgenden Seite haben Sie die Möglichkeit, online Versicherungsschutz in Form einer Privathaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse Darmstadt zu beantragen.

Die beratungslose Beantragung von Versicherungsschutz über dieses Portal sollte nur erfolgen, wenn Sie auf eine Beratung und einen unabhängigen Vergleich von Versicherungsangeboten vollständig verzichten können und wollen! Im Schadenfall stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, können aber auf Grund der beratungslosen Beantragung für Deckungsfehler nicht haften.

Beratungsverzicht im Sinne §6 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG):

Der Kunde wünscht ausdrücklich eine Versicherung vom Versicherungsunternehmen Haftpflichtkasse Darmstadt - Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes - VVaG
Arheilger Weg 5, 64380 Roßdorf
Auf eine Beratung wird ausdrücklich verzichtet! Die CREATiVA GmbH wird vom Kunden ausdrücklich davon befreit, einen individuellen Vergleich von geeigneten Versicherungsprodukten vorzunehmen.
Der Kunde ist darauf hingewiesen worden, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungspflichten geltend zu machen.

Sämtliche Verbraucherinformationen im Sinne des VVG stehen Ihnen vor und während einer etwaigen Beantragung auf den Berechnungs- und Angebotsseiten der Haftpflichtkasse Darmstadt (in den roten Kästchen) zur Ansicht, zum Download und zum Ausdruck zur Verfügung. Sofern Sie Versicherungsschutz beantragen, wird die Dokumentation online durch die Haftpflichtkasse Darmstadt durchgeführt; diese geht Ihnen unmittelbar zu.

Auf den beantragten Versicherungsvertrag findet deutsches Recht, insbesondere das Versicherungsvertragsgesetz ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen, Anwendung.

Angaben gem. Informationspflichtenverodnung: bitte hier klicken

Bitte beachten Sie des Weiteren:

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Deckungsauftrages durch den Versicherer. Der beantragte Versicherungsschutz tritt erst dann in Kraft, wenn dies durch Policenzusendung oder E-Mail-Bestätigung dokumentiert wird und eine gültige, einlösbare Einzugsermächtigung erteilt wurde. Innerhalb kurzer Zeit geht Ihnen eine Bestätigungsmail dieses Deckungsauftrages an die von Ihnen genannte e-mail-Adresse zu; diese Bestätigungsmail ist noch keine Deckungszusage! Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben in dieser Mail noch einmal im eigenen Interesse.

Wir bemühen uns stets um kurzfristige Deckungsbestätigung, so dass Versicherungsschutz auch bei kurzfristigem Versicherungsbeginn zur Verfügung gestellt werden kann. Beachten Sie jedoch unbedingt, dass Deckung erst mit Zugang der Police oder Bestätigung per E-Mail erteilt ist.

Sie sind verpflichtet, alle Angaben im folgenden Formular wahrheitsgemäß und vollständig zu erteilen.

Bei unvollständigen oder falschen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz ! Wenn Sie vorab in Erfahrung bringen möchten, ob eine Annahme auf Grund etwaiger Vorschäden voraussichtlich vom Versicherer abgelehnt werden wird bitten wir um Ihre kurze Nachricht; wir klären dann den Sachverhalt vorab mit dem Versicherer.

Sie sind bereits Kunde der Haftpflichtkasse Darmstadt?
Dann klicken Sie bitte hier!